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Repräsentationsaufwendungen Baugewerbe
#1
Liebes Forum,

ein Bauunternehmen (2-Mann-Betrieb bestehend aus dem Einzelunternehmer selbst und einem Mitarbeiter) kommt regelmäßig für die Jause der Arbeiter auf den Baustellen auf. Meist sind ein paar Arbeiter des Kunden (Gewässerbezirk, Wildbach- und Lawinenverbauung, andere Bauunternehmen) und der Einzelunternehmer selbst bzw/und sein Mitarbeiter vor Ort.

Sind diese Ausgaben voll abzugsfähig oder würdet ihr diese als Repräsentationsaufwendungen sehen, die nur zu 50% abzugsfähig sind? Wie wird das in der Praxis gehandhabt? In der Baubranche hab ich bisher wenig Erfahrung, daher meine Frage. 

Danke im Voraus.
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#2
Die Verköstigung des eigenen Mitarbeiters fällt mE unter die Befreiung des § 3 Abs. 1 Z 17 lit a EStG. Bei den Aufwendungen für die Dienstnehmer des Kunden bin ich hinsichtlich einer Werbewirksamkeit skeptisch.
Steuerberater und Gerichtssachverständiger
Kollegiale Beratung, Rechtsmittel, Gutachten

Disclaimer: Diese Antwort soll eine erste Orientierung bieten. Jegliche Haftung wird ausgeschlossen.
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