Gestern, 21:34
Liebe Forums-Mitglieder,
ich hätte eine Frage zur innergemeinschaftlichen Verbringung.
Das österr. Unternehmen importiert Waren aus einem Drittstaat und verbringt diese nach Deutschland in das dort befindliche Lager.
In der deutschen UVA ist die ig Verbringung zu deklarieren. Das ist klar.
Muss die ig Verbringung in der Buchhaltung des österr. Unternehmen abgebildet sein?
Die deutsche UVA wird nicht über das BH-System des österr. Unternehmen erstellt.
Wenn die ig Verbringung in der BH abgebildet werden muss, wie wird diese verbucht?
Ich habe dazu nur folgendes gefunden:
1. Buchung als AR Debitor / Erlös
2. Buchung als ER Kreditor / Aufwand
Wie wird das in der Praxis tatsächlich gehandhabt?
Über Hilfestellung wäre ich dankbar.
lG, Manuela
ich hätte eine Frage zur innergemeinschaftlichen Verbringung.
Das österr. Unternehmen importiert Waren aus einem Drittstaat und verbringt diese nach Deutschland in das dort befindliche Lager.
In der deutschen UVA ist die ig Verbringung zu deklarieren. Das ist klar.
Muss die ig Verbringung in der Buchhaltung des österr. Unternehmen abgebildet sein?
Die deutsche UVA wird nicht über das BH-System des österr. Unternehmen erstellt.
Wenn die ig Verbringung in der BH abgebildet werden muss, wie wird diese verbucht?
Ich habe dazu nur folgendes gefunden:
1. Buchung als AR Debitor / Erlös
2. Buchung als ER Kreditor / Aufwand
Wie wird das in der Praxis tatsächlich gehandhabt?
Über Hilfestellung wäre ich dankbar.
lG, Manuela