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Sonderzahlung (UZ und WR)
#1
Guten Morgen,

ist es möglich die Sonderzahlungen (UZ und WR) als Teilauszahlung - alle 2 Monate - noch als Sonderzahlung abzurechnen:

meine Recherchen:
ÖGK: ... in größeren Abständen als den monatlichen Beitragszeitraum 
EST/LST: ... es liegt im Wesen eines sonstigen Bezuges, dass er neben, also zusätzlich zu laufenden Bezug bezahlt wird. Dies muss aus äußerlichen Merkmalen (idF: UZ und WR)
                  ersichtlich sein ...  und darf nicht laufend/monatlich anteilig mit dem laufenden Arbeitslohn ausbezahlt werden...

mein Ansatz wäre, dass UZ und WR alle 2 Monate als Sonderzahlung (in SV und LST) abgerechnet werden kann - liege ich da richtig?
Danke Bernadette
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#2
Im Bereich der SV bleibt der Status "Sonderzahlung" da mit Sicherheit erhalten.

Im Bereich der Lohnsteuer ist es möglich, dass der Status "sonstige Bezüge" erhalten bleibt, aber nicht gesichert, da wir dazu keine höchstgerichtliche Judikatur haben.

Daher empfehle ich das "gesicherte Quartal" als Auszahlungszeitraum.
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