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Kontrollsechstel
#1
Liebes Forum!

Bildungskarenz ist keine Ausnahme für das Kontrollsechstel im Dezember, oder?

Ich habe nun den Fall, dass 2 DN in Bildungskarenz sind und im Dezember auf Grund des Kontrollsechstel ein negatives Nettogehalt haben.
Wie geht man mit solchen Fällen um?

Nachdem die Dienstnehmer nach der Bildungskarenz nicht mehr wiederkommen werden, habe ich keine Möglichkeit, dieses negative Netto abzuziehen.

Müssen die Dienstnehmer diesen Negativbetrag an den Dienstgeber zurück überweisen oder gibt es eine andere Regelung für solche Fälle?

Vielen DANK!

lg
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#2
Bildungskarenz ist keine Ausnahme in Bezug auf das Kontrollsechstel.

Steuerschuldner ist und bleibt immer der Arbeitnehmer. Das bedeutet, dass der Arbeitgeber sich beim Arbeitnehmer regressieren kann. Dies ist nicht auf eine Aufrechnung beschränkt.
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#3
Vielen Dank für die Antwort!

lg
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