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Änderungen bei Versicherungsmeldungen im Bereich der Betrieblichen Vorsorge
#1
Bei einem unbezahlten Urlaub bis zu einem Monat sowie bei den Väterfrühkarenzmodellen kommt es ab 01.01.2025 zur Abmeldung der Betrieblichen Vorsorge.

Das ÖGK-Magazin DGservice informiert in der Ausgabe Nr. 4/2024 ausführlich darüber.

Die Details dazu finden Sie auch hier:

https://www.gesundheitskasse.at/cdsconte...gkdgportal
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