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Sammlung der Trinkgelder durch Arbeitgeber und Verteilung nach einem Schlüssel an Arbeitnehmer – keine Steuerfreiheit
#1
Nach dem unglücklichen neuen KV-Szenario mit den neuen Kündigungsregelungen (die nach einer OGH-Entscheidung gar nicht nötig gewesen wären), folgt nun die nächste unangenehme Nachricht für das Gastgewerbe.

Wenn der Arbeitgeber in die Trinkgeldverteilung eingreift. Dieses aktuelle BFG-Erkenntnis bringe ich in der Ausgabe Nr. 19-2024 der WIKU Personal aktuell (erscheint Mitte November 2024).

Wer das Premium-Abo hat und sein Premium-Passwort parat hat, kann den Artikel gerne jetzt schon lesen.

https://www.wikutraining.at/blog/413
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#2
Guten Morgen,

wir haben das Premium Album und ich habe diesen Artikel gelesen:

Das genannte Erkenntnis betrifft eine Spielbank (Casino) mit einer Vereinbarung im Arbeitsvertrag. (Tronc ist Teil des Bruttolohnes).

Wenn im Dienstvertrag nichts von Trinkgeld steht, dies aber vom Arbeitgeber eingesammelt wird und dieser es dann nach Köpfen (auch für Küchenpersonal) verteilt, wird das Trinkgeld (Auszahlungsbetrag) dann auch pflichtig oder gilt hier die Regelung lt. KV pro Bundesland NÖ: 29,07€ als sv-pflichtig und lst-frei?

PS: Trinkgeld ist freiwillig vom Kunden

danke Bernadette
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#3
Für die Belange der SV kommt möglicherweise eine Trinkgeldpauschale zur Anwendung. Die Regelungen sind hier ja derzeit noch pro Bundesland unterschiedlich. Wenn erwiesen ist, dass die Trinkgelder deutlich höher als die Pauschalwerte sind, so kann die Trinkgeldpauschalregelung vorsehen, dass die tatsächlichen Trinkgelder heranzuziehen sind. Unterliegen bestimmte Arbeitnehmer nicht der Trinkgeldpauschalregelung, so ist ohnedies das tatsächliche Trinkgeld der SV-Berechnung zu unterwerfen.

Im Bereich der Lohnsteuer ist immer dann, wenn der Arbeitgeber die Trinkgelder entgegennimmt und er sie dann an die Arbeitnehmer auszahlt, die Steuerbefreiung "auf der Kippe". Zwar regeln die Lohnsteuerrichtlinien die Begünstigung derzeit auch noch in diesen Fällen, aber bei GPLB wird auch hier schon kräftig gezündelt.

Aktuell wird auch eine gesetzliche Änderung schon sehr konkret diskutiert, die Ihrem Fall möglicherweise die Steuerbefreiung geben könnte. Mal sehen, ob das was wird.
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