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Arbeitsstättenmeldung bei auschließlicher Homeofficearbeit
#1
Hallo,


welche Adresse soll bei der Arbeitsstättenmeldung zum Jahresende verwendet werden, wenn der Mitarbeiter "nur" von zu Hause aus arbeitet?
z.b. Adresse Unternehmen Graz - Mitarbeiter arbeitet von zu Hause aus in OÖ (Wohnadresse und GKK)

bin mir nicht ganz schlüssig
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#2
Zur Frage der Arbeitsstätte gibt es ein paar interessante Informationen, die Sie hier finden:

load (elda.at)

Homeoffice zählt dementsprechend nicht zu einem Unternehmensteil und ist daher die Homeoffice-Adresse nicht relevant.

Stattdessen nehmen Sie jene Adresse, zu welcher der Arbeitnehmer bzw. die Arbeitnehmerin organisatorisch zugehörig ist.
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#3
Lieber Herr Kurzböck,

wenn ein ausländisches Unternehmen, das keinen Sitz in Österreich hat, einen Mitarbeiter in Österreich beschäftigt (Arbeitsort ist ausschließlich das Home Office des Mitarbeiters), welche Adresse ist dann in der Arbeitsstättenmeldung anzugeben?
Gibt man in solchen Fällen dann die österreichische Wohnadresse des Mitarbeiters an?

Vielen Dank für Ihre Hilfe.

LG Andrea
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#4
In diesem Fall geben Sie bitte nur den Staat an, in dem der Arbeitgeber seine Niederlassung hat, zu welcher der Arbeitnehmer organisatorisch in Kontakt steht.

Seine Wohnung gehört auch hier nicht zu einem Unternehmensteil des Arbeitgebers, es sei denn, der Arbeitgeber mietet einen Teil der Wohnung für unternehmerische Zwecke an (was eher unüblich ist).
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