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Abschreibung PC und IFB
#1
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ist es aus eurer Sicht erlaubt, dass ich einen PC auf vier Jahre abschreibe, statt der bisherigen 3 Jahre, und dafür den 10%igen IFB nehme? Ich habe leider keine Infos gefunden, ob diese Vorgangsweise erlaubt ist. Vielen Dank im Voraus für euer Feedback
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#2
ist erlaubt. Bei der Anschaffung muss man entscheiden, wie lange das WG dem Betrieb nutzt, hier eben 4 Jahre. Die 3 Jahre sind die steuerliche Mindestnutzung.
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#3
Ja, seit der IFB möglich ist, nütze auch ich die mindestens 4-jährige Behaltefrist bei allen dafür infrage kommenden Wirtschaftsgütern (auch bei teurer Software, die in den Bereich der Digitalisierung fällt, rechnet sich das).....
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#4
Vielen Dank für eure Antworten. LG Margot
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