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Vereinbarung zwischen Ehepartnern
#1
Liebe Forumsleser, 

folgender Fall: 
Ehepaar baut gemeinsam ein Einfamilienhaus. 
Finanziert wird es mit den Eigenmitteln von beiden und durch einen Kredit.
Im Grundbuch steht nur die Frau. 
Auftraggeber an die Baufirmen und damit Leistungsempfänger ist die Frau. 
Der Mann ist Musiker. 
Im Keller ist deshalb ein Proberaum (rein betriebliche Nutzung). 

Braucht es eine vertragliche Regelung oder Ähnliches, um beim Mann die AfA für den Proberaum ansetzen zu können? 

Schöne Grüße
Klaus
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#2
Lieber Klaus,

in solchen Fällen ist entweder eine Schenkung z.B. eines Hälfteanteils oder ein fremdüblicher schriftlicher Mietvertrag zwischen den Ehepartnern erforderlich. Sonst steht keine AfA zu!

Viele Grüße
Steuerberater und Gerichtssachverständiger
Kollegiale Beratung, Rechtsmittel, Gutachten

Disclaimer: Diese Antwort soll eine erste Orientierung bieten. Jegliche Haftung wird ausgeschlossen.
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