25.10.2019, 17:23
Liebe Kolleginnen/Kollegen,
ich vermute, meine Lösung für folgende Sachlage ist richtig, kann aber die entsprechenden Gesetzespassagen nicht finden.
1. Ö (Kfz-Händler) fährt nach DE und kauft bei einem Händler ein Gebraucht-Kfz und fährt dieses selbst nach Ö
2. Nach wenigen Tagen verkauft er dieses Fahrzeug
Folgende Zusatzinformationen:
Lt. Kaufvertrag (handschriftlich ausgefülltes Standard-Formular) verkauft der DE-Gebraucht-Kfz-Händler (zwar St.Nr. angeführt, jedoch keine UID und auch keine dt. Ust ausgewiesen) um 5.000,00 - §25 Diff.besteuerung ist nicht angekreuzt/ev. Kleinunternehmer
stimmen meine Annahmen:
1. es fällt unabhängig von der Differenzbesteuerung in DE Erwerbsteuer an und diese ist (da der Ö Vst-Abzugsberechtigung hat) gleichzeitig auch wieder voll abziehbar
1 Woche später verkauft Ö dieses Fahrzeug um 10.000,00 – keine Differenzbesteuerung mehr möglich, d.h. ist inkl. 1.666,67 Ust.
Vielen Dank für Hinweise und Rückmeldungen.
Peter
ich vermute, meine Lösung für folgende Sachlage ist richtig, kann aber die entsprechenden Gesetzespassagen nicht finden.
1. Ö (Kfz-Händler) fährt nach DE und kauft bei einem Händler ein Gebraucht-Kfz und fährt dieses selbst nach Ö
2. Nach wenigen Tagen verkauft er dieses Fahrzeug
Folgende Zusatzinformationen:
Lt. Kaufvertrag (handschriftlich ausgefülltes Standard-Formular) verkauft der DE-Gebraucht-Kfz-Händler (zwar St.Nr. angeführt, jedoch keine UID und auch keine dt. Ust ausgewiesen) um 5.000,00 - §25 Diff.besteuerung ist nicht angekreuzt/ev. Kleinunternehmer
stimmen meine Annahmen:
1. es fällt unabhängig von der Differenzbesteuerung in DE Erwerbsteuer an und diese ist (da der Ö Vst-Abzugsberechtigung hat) gleichzeitig auch wieder voll abziehbar
1 Woche später verkauft Ö dieses Fahrzeug um 10.000,00 – keine Differenzbesteuerung mehr möglich, d.h. ist inkl. 1.666,67 Ust.
Vielen Dank für Hinweise und Rückmeldungen.
Peter