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Geschlecht "divers": Auswirkungen auf die Personalverrechnung
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Geschlecht "divers": Auswirkungen auf die Personalverrechnung

Für Zeiträume ab dem 1.1.2020 gibt es die Möglichkeit, die neue Geschlechtsbezeichnung "divers" auf den steuerlichen Jahreslohnzetteln zu verwenden.

Die berechtigte Frage, welche Auswirkungen diese Geschlechtsbezeichnung auf Themen der Sozialversicherung (zB Abschläge für ALV und IESG bzw. Pensionsaufschub etc.) wurde mir seitens der Sozialversicherung dankenswerterweise so beantwortet, dass das Geschlecht "divers" mal vorerst mal so behandelt wird wie das Geschlecht "weiblich".

Es wird allerdings erwartet (bzw. damit gerechnet), dass es dazu in Bälde auch gesetzliche Regelungen geben wird, die wir allerdings nicht vor Mitte 2020 erwarten.
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