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RC vs Grundstücksleistung
#1
Liebes Forum,

Spricht man von einer Grundstücksleistung, wenn ein slowakischer Berater für eine österreichische Firma in der Slowakei, Rumänien, Bulgarien etc. bei der Hilfe von Grundstücken tätig ist.
Oder kann hier das RC Verfahren angewendet werden, da es sich "nur" um eine Dienstleistung handelt.
Danke für eure Rückmeldung!
Beste Grüße
Muck Manuela
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#2
Hallo Manuela,

als Grundstücksleistungen werden ausschließlich Leistungen mit direktem Zusammenhang des betroffenen Grundstückes betrachtet. Also zB eine Planung für ein BESTIMMTES Grundstück. aber keine Planung allgemein für irgendein Grunstück, auch Maklerleistungen für ein bestimmtes Grundstück sind Grundstücksleistungen. Auch Reparaturen am Gebäude selbst oder an festverbundenen Teilen des Gebäudes sind Grundstücksleistungen; aber nicht an beweglichen Teilen/Maschinen im Gebäude.
Also wenn der slowakische Berater für ein BESTIMMTES Grundstück tätig wird ist es eine Grundstücksleistung; ist die Beratung  als "allgemein" am Grundstücksmarkt anzusehen, dann ist es RC. LG Petra
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#3
Hallo Manuela,

die Leistungsbeschreibungen im Detail finden sich auch unter:

UStR, Rz 639v-z und 640 a-b -> Grundstücksleistungen
UStR, Rz 640c -> keine Grundstücksleistungen

Liebe Grüße
Sandra
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