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Für Vortragen und Unterrichten ist kein Gewerbe notwendig – eine Pflichtversicherung nach ASVG fast unvermeidbar – ein richtiges Hammerurteil
#1
Dieses VwGH-Erkenntnis könnte für viele Firmen und Bildungseinrichtungen, die Vortragende engagieren, sehr problematisch werden.
 
Es geht um die Frage, ob eine Pflichtversicherung nach § 4 Abs. 4 ASVG (als freier Dienstnehmer) durch das Anmelden eines Gewerbes durch den Vortragenden abgewendet werden kann. Seit 29 Jahren ist das ein gängiger Schmäh.
 
Nun dürfte das Ende des Ganges (nicht jener in Indien gemeint) erreicht sein und das Erwachen von jäher Natur werden.
 
In der Ausgabe Nr. 15/2025 der WIKU Personal aktuell (erscheint Mitte September 2025) gibt es den großen Artikel dazu. Sie können ihn aber schon jetzt gerne mit Ihrem WIKU-Premium-Passwort lesen:
 
https://www.wikutraining.at/blog/920
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