13.10.2025, 18:20
Warum Urlaubstage und bezahlte Krankenstandstage als Schwerarbeitszeiten gewertet werden können, während dies für Feiertage, bei denen auch das Lohnausfallsprinzip anwendbar ist, nicht gilt, begründet der OGH ganz aktuell wie folgt:
https://www.wikutraining.at/blog/992
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