Guten Morgen Kollegen
folgender Sachverhalt:
in Vorarlberg ansässiges Unternehmen stellt einen Dienstnehmer mit Wohnsitz Schweiz an.
dieser pendelt täglich nach Österreich und wieder retour in die Schweiz
in AT somit ohne festen Wohnsitz beschränkt steuerpflichtig
was ist hier bezüglich der Personalverrechnung zu beachten
meiner Ansicht nach erfolgt die Abrechnung gleich wie für inländische Dienstnehmer
was ist für den Dienstnehmer zu beachten bezüglich Doppelbesteuerung
vielen Dank für Eure Ansichten
schöne grüße
folgender Sachverhalt:
in Vorarlberg ansässiges Unternehmen stellt einen Dienstnehmer mit Wohnsitz Schweiz an.
dieser pendelt täglich nach Österreich und wieder retour in die Schweiz
in AT somit ohne festen Wohnsitz beschränkt steuerpflichtig
was ist hier bezüglich der Personalverrechnung zu beachten
meiner Ansicht nach erfolgt die Abrechnung gleich wie für inländische Dienstnehmer
was ist für den Dienstnehmer zu beachten bezüglich Doppelbesteuerung
vielen Dank für Eure Ansichten
schöne grüße

