08.01.2026, 16:11
Mit 01.01.2026 kam es zu einer Änderung bei der Anmeldung zur Sozialversicherung:
Das Ausmaß der vereinbarten Arbeitszeit ist verpflichtend anzugeben.
Wie die Umsetzung in der Praxis erfolgt, lesen Sie hier:
https://www.gesundheitskasse.at/cdsconte...gkdgportal
Das Ausmaß der vereinbarten Arbeitszeit ist verpflichtend anzugeben.
Wie die Umsetzung in der Praxis erfolgt, lesen Sie hier:
https://www.gesundheitskasse.at/cdsconte...gkdgportal

