04.02.2026, 19:32
Quelle: ÖGK-Newsletter Nr. 1/2026
Seit 01.01.2026 werden Spenglerbetriebe in den Sachbereich der Abfertigungsregelung des Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetzes (BUAG) einbezogen.
Ab diesem Zeitpunkt sind für die Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer Zuschläge zum Sachbereich der Abfertigungsregelung zu bezahlen.
Alles Wissenswerte zur Meldungserstattung erfahren Sie im nachstehend verlinkten Beitrag:
https://www.gesundheitskasse.at/cdsconte...gkdgportal
Seit 01.01.2026 werden Spenglerbetriebe in den Sachbereich der Abfertigungsregelung des Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetzes (BUAG) einbezogen.
Ab diesem Zeitpunkt sind für die Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer Zuschläge zum Sachbereich der Abfertigungsregelung zu bezahlen.
Alles Wissenswerte zur Meldungserstattung erfahren Sie im nachstehend verlinkten Beitrag:
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