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Ausbildung zum Piloten vor der Begründung eines Arbeitsverhältnisses - zulässige Ausbildungskostenrückersatz- oder Finanzierungsvereinbarung
#1
Sachverhalt:

Es ging um die Rückzahlung von Ausbildungskosten im Rahmen einer Pilotenausbildung in der Höhe von ca. € 50.000,00.

Ein österreichisches Luftfahrtsunternehmen bot dabei in Zusammenhang mit der Finanzierung dieser Kosten verschiedene Varianten an. Unter anderem war auch eine Variante dabei, welche den Umstand des Abschlusses eines Arbeitsverhältnisses berücksichtigte, was aus Sicht des Auszubildenden günstiger war.

Gerichtlich wurde festgestellt, dass eine entgeltliche Ausbildung vereinbart wurde, ohne dass dabei die Verpflichtung eingegangen wurde, später ein Dienstverhältnis abzuschließen.

Dennoch kam es danach zur Vereinbarung eines Arbeitsverhältnisses.

Fraglich war zum einen, ob die für Arbeitnehmer günstigere Regelung des § 2d AVRAG anzuwenden war oder ob zumindest von Sittenwidrigkeit (§ 871 ABGB) auszugehen war.

Zusätzlich wurde die Anwendung des neuen § 11b AVRAG eingewandt, welche der Rückzahlungsverpflichtung im Wege stehen könnte.

So entschied der OGH:

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