19.03.2026, 11:19
Sachverhalt:
Der Bedienstete einer Gemeinde wohnte in einem Mehrparteienhaus.
Als er sich auf dem Weg zur Dienststelle begab, verletzte er sich schon im allgemein zugänglichen Stiegenhaus und war dann für einige Zeit im Krankenstand.
Fraglich war, ob dieser „Vorfall“ bzw. diese Dienstverhinderung als Krankenstand zu werten war oder als Arbeitsunfall (Wegunfall).
So entschied der OGH:
Erfahren Sie mehr dazu in der Ausgabe Nr. 6/2026 der WIKU Personal aktuell (erscheint Ende März 2026) oder schon jetzt über den nachstehend verlinkten Fachbeitrag des WIKU Premium-Blogs, für den Sie Ihr WIKU Premium-Passwort benötigen:
https://www.wikutraining.at/blog/1322
Der Bedienstete einer Gemeinde wohnte in einem Mehrparteienhaus.
Als er sich auf dem Weg zur Dienststelle begab, verletzte er sich schon im allgemein zugänglichen Stiegenhaus und war dann für einige Zeit im Krankenstand.
Fraglich war, ob dieser „Vorfall“ bzw. diese Dienstverhinderung als Krankenstand zu werten war oder als Arbeitsunfall (Wegunfall).
So entschied der OGH:
Erfahren Sie mehr dazu in der Ausgabe Nr. 6/2026 der WIKU Personal aktuell (erscheint Ende März 2026) oder schon jetzt über den nachstehend verlinkten Fachbeitrag des WIKU Premium-Blogs, für den Sie Ihr WIKU Premium-Passwort benötigen:
https://www.wikutraining.at/blog/1322

