24.03.2026, 16:27
Sachverhalt:
Ein mittlerweile sich im Ruhestand befindlicher Exekutivbeamter aus Wien beantragte, dass die Zeiten des Umkleidens (Uniform anlegen bzw. ablegen) sowie des Anlegens bzw. des Ablegens der Ausrüstung (30 Minuten pro Tag) als Dienstzeit gewertet werden sollten.
Daraus würde dann auch resultieren, dass diese Zeiten als Überstunden abzugelten gewesen wären, was er nun „nachfordern“ würde.
Die zuständige Landespolizeidirektion sowie das Bundesverwaltungsgericht lehnten das Ansinnen ab.
Der Fall landete vor dem VwGH.
So entschied der VwGH:
Lesen Sie mehr dazu in WPA 7/2026 (erscheint Mitte April 2026) oder schon jetzt im nachstehend verlinkten Fachbeitrag des WIKU Premium-Blogs (WIKU Premium-Passwort wird dazu benötigt):
https://www.wikutraining.at/blog/1336
Ein mittlerweile sich im Ruhestand befindlicher Exekutivbeamter aus Wien beantragte, dass die Zeiten des Umkleidens (Uniform anlegen bzw. ablegen) sowie des Anlegens bzw. des Ablegens der Ausrüstung (30 Minuten pro Tag) als Dienstzeit gewertet werden sollten.
Daraus würde dann auch resultieren, dass diese Zeiten als Überstunden abzugelten gewesen wären, was er nun „nachfordern“ würde.
Die zuständige Landespolizeidirektion sowie das Bundesverwaltungsgericht lehnten das Ansinnen ab.
Der Fall landete vor dem VwGH.
So entschied der VwGH:
Lesen Sie mehr dazu in WPA 7/2026 (erscheint Mitte April 2026) oder schon jetzt im nachstehend verlinkten Fachbeitrag des WIKU Premium-Blogs (WIKU Premium-Passwort wird dazu benötigt):
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