04.05.2026, 14:16
Liebe Kollegen!
Eigentlich hätte ich extra nachgelesen, dass es aufgrund von Urlaubsersatzleistung nicht zu einer Pflichtversicherung kommen kann...
Bis 30.09. war der Dienstnehmer geringfügig beschäftigt mit anschließend 6 Tagen UEL. Ab 01.10. wurde eine neue geringfügige Beschäftigung begonnen mit Euro 550,--. Jetzt wurde für Oktober die Pflichtversicherung vorgeschrieben - gem. § 471f.
Kann das sein? Danke für eure Antworten, Gruß Margit
Eigentlich hätte ich extra nachgelesen, dass es aufgrund von Urlaubsersatzleistung nicht zu einer Pflichtversicherung kommen kann...
Bis 30.09. war der Dienstnehmer geringfügig beschäftigt mit anschließend 6 Tagen UEL. Ab 01.10. wurde eine neue geringfügige Beschäftigung begonnen mit Euro 550,--. Jetzt wurde für Oktober die Pflichtversicherung vorgeschrieben - gem. § 471f.
Kann das sein? Danke für eure Antworten, Gruß Margit

