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Pflichtversicherung bei Urlaubsersatzleistung - geringfügige Beschäftigung
#1
Liebe Kollegen!

Eigentlich hätte ich extra nachgelesen, dass es aufgrund von Urlaubsersatzleistung nicht zu einer Pflichtversicherung kommen kann... 

Bis 30.09. war der Dienstnehmer geringfügig beschäftigt mit anschließend 6 Tagen UEL. Ab 01.10. wurde eine neue geringfügige Beschäftigung begonnen mit Euro 550,--. Jetzt wurde für Oktober die Pflichtversicherung vorgeschrieben - gem. § 471f.

Kann das sein? Danke für eure Antworten, Gruß Margit
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#2
Ja, aber nicht dem Dienstgeber vorgeschrieben (vermutlich), sondern dem Dienstnehmer.

Und das entspricht auch der VwGH-Judikatur.
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#3
Vielen Dank für die rasche Antwort Herr Kurzböck.
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