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Nicht einbringliche Überzahlungen an Mitarbeiter
#1
Hallo,

ich habe momentan bei zwei Kunden das Problem, dass Forderungen an ausgetretene Mitarbeiter offen stehen. Beide versuchen diese nach wie vor einzutreiben.
Für mich stellt sich aber die Frage, was passiert wenn trotz Inkassounternehmen und gerichtlicher Betreibung die Beträge offen bleiben.
In einem Fall wurden die Sonderzahlungen nach Erhalt aufgrund eines unberechtigten vorzeitigen Austritts (Arbeiter Gastronomie) rückverrechnet und es kam zu einem negativen Auszahlungsbetrag im Austrittsmonat.
Beim zweiten Fall war es eine irrtümliche Doppelzahlung des Dienstgebers, die aber nach der Feststellung sofort kommuniziert wurde.

Fallen bei der erfolglosen Eintreibung neuerliche Lohnnebenkosten an? 
Wie wäre das in der Lohnverrechnung zu erfassen, da es Austritte aus den Vorjahren betrifft?

LG Verena
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#2
Überspitzt formuliert bedeutet dies, dass Geld geflossen ist, das auch den entsprechenden Abgaben (teilweise "doppelt") korrekterweise hätte unterworfen werden müssen. Insoweit wäre dann korrekterweise nämlich auch der Jahreslohnzettel des betreffenden Kalenderjahres zu korrigieren, falls diese Entgelte dort nicht erfasst worden sind.

Falls es dann zu Rückzahlungen kommt, so stellen diese aus Arbeitnehmersicht Werbungskosten dar. Der Arbeitgeber hat diese Rückzahlungen dann (weil sie andere Kalenderjahre betreffen) nicht mehr im Lohnprogramm zu erfassen und somit auch nicht auf dem Lohnkonto und auch nicht auf dem Lohnzettel.

Weil Werbungskosten vorliegen, können auch die Lohnnebenkosten DB, DZ und KommSt nicht korrigiert werden.
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