11.01.2020, 13:57
Meine Klientin erhält einen ausländische Pension aus der Schweiz. Dazu zahlt sie in Österreich die Sozialversicherung. Nun meine Frage:
Wo trage ich bei der Arbeitnehmerveranlagung die Sozialversicherung ein? Bei "ausländischer Steuer" oder bei "sonstigen Werbekosten"'? Das Finanzamt hat mir die telefonische Auskunft erteilt, dass ich es bei "ausländischer Steuer" eintragen soll. Jetzt habe ich die letzten Jahre der Arbeitnehmerveranlagungen mir angesehen, und festgestellt, dass das Finanzamt es einmal so und einmal so einträgt.
Was ist also RICHTIG!
Wo trage ich bei der Arbeitnehmerveranlagung die Sozialversicherung ein? Bei "ausländischer Steuer" oder bei "sonstigen Werbekosten"'? Das Finanzamt hat mir die telefonische Auskunft erteilt, dass ich es bei "ausländischer Steuer" eintragen soll. Jetzt habe ich die letzten Jahre der Arbeitnehmerveranlagungen mir angesehen, und festgestellt, dass das Finanzamt es einmal so und einmal so einträgt.
Was ist also RICHTIG!