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Umsatzbonus
#1
Liebe Mitglieder,

Firma erhält ab einem gewissen Umsatz, 2% Umsatzbonus - wie
wird dieser richtig verbucht?  Kürzung des Aufwandes oder auf Sonstige Erträge?

Danke für Eure Antwort

Berni 99
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#2
Sehr geehrter Berni,

wenn der Umsatzbonus keinem bestimmten Einkauf zuordenbar ist, sondern bspw. erst längere Zeit im Nachhinein gewährt wird, befürwortet die überwiegende Ansicht eine Verbuchung als sonstiger Ertrag.

Viele Grüße
Steuerberater und Gerichtssachverständiger
Kollegiale Beratung, Rechtsmittel, Gutachten

Disclaimer: Diese Antwort soll eine erste Orientierung bieten. Jegliche Haftung wird ausgeschlossen.
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