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Schönen guten abend!
ein klient von mir eröffnet demnächst einen Selstorage.
sprich, er vermietet lagerboxen bzw lagerräume v 1-20 qm. mietdauer ab einem monat .
meine frage : sind diese umsätze wirklich ohne mwst zu verrechnen?
vermietet wird vorab nur an privatpersonen.
vielen dank, für die hilfe !
helga
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Sehr geehrte Frau Helga,
unter den Voraussetzungen des § 6 Abs. 1 Z 16 UStG ist die Vermietung von Lagerboxen steuerfrei. Die Steuerfreiheit ist aber insbesondere dann nicht anzuwenden, wenn z.B. Fahrzeugabstellplätze vermietet werden oder wenn eine sogenannte "aktive" Vermietung vorliegt.
Viele Grüße
Steuerberater und Gerichtssachverständiger
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Disclaimer: Diese Antwort soll eine erste Orientierung bieten. Jegliche Haftung wird ausgeschlossen.
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Guten Morgen!
vielen dank für die schnelle antwort!!
frage: was ist unter einer „aktiven“ vermietung zu verstehen? wenn ich aktive werbung für die vermietung betreibe?
danke!
grüsse helga!
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Eine aktive Vermietung liegt vor, wenn ein sogenanntes "komplexes Leistungsbündel" angeboten wird (z.B. Reinigungsleistungen, Entsorgung von nicht mehr benötigtem Lagergut, Bereitstellung von Werkzeugen oder Geräten). Die Abgrenzung kann nur anhand der konkreten Umstände des Einzelfalles getroffen werden.
Steuerberater und Gerichtssachverständiger
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vielen dank! einen schönen tag!