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Sachverhalt: (nicht auf einen KV bezogen)
es gibt einen Dienstnehmer - 40 Stunden, der regelmäßig 2 Überstunden pro Woche macht. Er hat eine Durchrechnungsvereinbarung. Im Dezember bekommt er dann rd 100 Std. ausbezahlt, da Zeitausgleich nicht möglich war.
bekommt dieser DN Ausfallsentgelt Urlaub?
danke
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Ihre Frage zielt mit Bestimmtheit auf ein wichtiges Problem hin.
Sie ist allerdings leider so gestellt, dass ich aus dem Satz "bekommt dieser Arbeitnehmer Ausfallsentgelt Urlaub" nicht schlau werde, in welche Richtung die Reise gehen soll.
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Danke für den Hinweis:
mein Kollege meint: wenn ein Dienstnehmer vor Urlaubsantritt in den lt. 13 Wochen keine Überstunden AUSBEZAHLT bekommen hat, dann gibt es auch kein Ausfallsentgelt (Schnittberechnung) Urlaub,
ich bin der Meinung, wenn diese Stunden geleistet wurden und erst im Dez. ausbezahlt werden, dann wäre ein Schnitt (rd. 2 Std. pro Urlaubswoche) zu berücksichtigen bzw. auszuzahlen?
bitte um Ihre Meinung, danke
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Das Lohnausfallsprinzip umfasst definitiv nur Leistungen, die bezahlt wurden.
Es umfasst nicht sogenannte Zeitausgleichs(anspar)stunden.
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Danke, dies würde aber bedeuten, dass im Folgejahr dann was für die Schnittberechnung miteinbezogen werden muss. (wahrscheinlich Durchschnitt 12 MO, da zwar regelmäßig geleistet, aber unregelmäßig ausbezahlt)?
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Das kann ich Ihnen leider in dieser Allgemeinheit nicht beantworten.
Der anzuwendende Kollektivvertrag beeinflusst nämlich das Lohnausfallsprinzip mit.
Wenn der Kollektivvertrag dies anordnet - nämlich die Einbeziehung von ausnahmsweise ausbezahlten Stunden - dann werden diese in das künftige Lohnausfallsprinzip einbezogen.
Kommt es allerdings in größeren Intervallen zur Auszahlung von nicht ausgeglichenen Stunden (zB alle 3 Monate) und regelt der KV nichts Spezielles in Bezug auf die Einbeziehung, dann haben wir nämlich kein regelmäßiges Entgelt und diese Stunden bleiben dort "außen vor".