Ein unbezahlter Urlaub kann grundsätzlich vereinbart werden.
Vielleicht besteht sogar ein Rechtsanspruch darauf. Da muss man sich aber mit den Gründen für die "Auszeit" näher auseinandersetzen.
Übersteigt die Dauer des unbezahlten Urlaubs die Dauer eines Monats nicht, so bleibt der Lehrling angemeldet, muss aber sowohl seine eigenen SV-Beiträge als auch jene, die der Dienstgeber für diese Zeit bezahlen müsste, tragen. BV-Pflicht besteht während dieser Zeit nicht.
Übersteigt die Dauer des unbezahlten Urlaubs die Dauer eines Monats, so ist der Lehrling abzumelden (mit Ende des Entgeltsanspruchs). Es besteht in dieser Zeit daher auch kein Versicherungsschutz (abgesehen von der möglicherweise anwendbaren sechswöchigen Nachversicherung, die man aber im Einzelfall mit dem Versicherungsträger abklären sollte).
Sinnvoll wäre es, eine ausdrückliche Vereinbarung über die Inanspruchnahme des unbezahlten Urlaubs zu treffen. Gedanken sollte man sich dabei auch machen, ob der Status "unbezahlt" auch auf die Sonderzahlungen durchschlagen soll (ist nämlich Vereinbarungssache). Weiters kann vereinbart werden, ob diese Zeit auf dienstzeitabhängige Ansprüche angerechnet wird (also als Dienstzeit zählt) oder nicht (zB. ob dann auch der Jahresurlaub gekürzt wird).
Soweit ein hoffentlich verständlicher Tipp von meiner Seite.
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