06.09.2026, 16:11
Hallo Forum,
laut EStR 2000 Rz3139a können Gebäude in Leichtbauweise auch bei Einlünften aus V+V ohne Gutachten mit 4% abgeschrieben werden und nicht nur wenn diese im BV sind.
Lese ich das richtig?
Danke!
laut EStR 2000 Rz3139a können Gebäude in Leichtbauweise auch bei Einlünften aus V+V ohne Gutachten mit 4% abgeschrieben werden und nicht nur wenn diese im BV sind.
Lese ich das richtig?
Danke!

