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Rufbereitschaft während Väterkarenz
#1
Sehr geehrter Herr Kurzböck,
darf ein Dienstnehmer auf seinen Wunsch hin, während seiner Väterkarenz auf Basis von Rufbereitschaft beschäftigt werden?
Er würde wie folgt entlohnt werden:
-          Er bekommt einen bestimmten Satz für die Rufbereitschaft. (Der Kollektivvertrag regelt hier nichts.)
-          Er bekommt für jeden tatsächlichen Einsatz bezahlt.
Herzliche Grüße!
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#2
Wenn das im Rahmen eines separaten (d. h. vom Karenz-DV getrennten vereinbarten) Dienstverhältnis geschieht, spricht nichts dagegen.

Möglicherweise kann man das auch im Rahmen eines längerfristigen Dienstverhältnisses (befristet für die Dauer der Karenz) vereinbaren.

Zudem sollte man auch den maximal möglichen unschädlichen Zuverdienst in Bezug auf das Kinderbetreuungsgeld achten (je nach Kinderbetreuungsgeld-Variante).
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