12.02.2020, 16:47
Klient (VSt-Abzugsberechtigt) bestellt gerne bei Amazon, gibt aber seine UID-Nummer nicht an (trotz mehrmaliger Empfehlung meinerseits ein Amazon-Business-Konto anzulegen).
Jetzt habe ich wieder einige Rechnungen vorliegen, wo ich eure Meinung zur richtigen Verbuchung benötige:
Fall 1:
Chinesische Firma tritt mit deutscher UID-Nummer auf und verrechnet 19 % USt (wegen fehlender UID-Nummer meines Klienten). Ich buche den Nettobetrag als IG-Erwerb und die verrechnete deutsche Ust als Schadensfall. Korrekt?
Fall 2:
Amazon Luxemburg tritt mit österreichischer UID-Nummer auf und verrechnet 20 % USt. Werden hier die 20 % USt auch zum Schadensfall oder kann man diese als Vorsteuer in Abzug bringen?
Fall 3:
Chinesische Firma ohne Angabe einer UID-Nummer. Es wird nur ein Gesamtpreis von EUR 16,59 verrechnet. Wird dieser Betrag als Aufwand aus Drittland verbucht, ohne Abgaben, EUSt, etc. (unter EUR 22,00)?
Fall 4:
Gleich wie Fall 3, nur handelt es sich um einen Betrag von EUR 32,98
Fall 5:
Deutsche Firma tritt mit deutscher UID-Nummer auf, verrechnet aber einen USt-Satz von 20 %. Wie gehe ich hier vor, ist der STeuersatz korrekt?
Fall 6:
Auf der Rechnung ist überhaupt kein Hinweis wer der Lieferant ist. Es fehlt daher ein wesentliches Rechnungsmerkmal. Eine UID-Nummer wurde angegeben, diese ist auch gültig und bei Kontrolle über Finanz-Online wurde eine chinesische Firma ausgeworfen. Sind somit die Rechnungsmerkmale erfüllt?
Mit freundlichen Grüßen
Walpurga Wendl
Jetzt habe ich wieder einige Rechnungen vorliegen, wo ich eure Meinung zur richtigen Verbuchung benötige:
Fall 1:
Chinesische Firma tritt mit deutscher UID-Nummer auf und verrechnet 19 % USt (wegen fehlender UID-Nummer meines Klienten). Ich buche den Nettobetrag als IG-Erwerb und die verrechnete deutsche Ust als Schadensfall. Korrekt?
Fall 2:
Amazon Luxemburg tritt mit österreichischer UID-Nummer auf und verrechnet 20 % USt. Werden hier die 20 % USt auch zum Schadensfall oder kann man diese als Vorsteuer in Abzug bringen?
Fall 3:
Chinesische Firma ohne Angabe einer UID-Nummer. Es wird nur ein Gesamtpreis von EUR 16,59 verrechnet. Wird dieser Betrag als Aufwand aus Drittland verbucht, ohne Abgaben, EUSt, etc. (unter EUR 22,00)?
Fall 4:
Gleich wie Fall 3, nur handelt es sich um einen Betrag von EUR 32,98
Fall 5:
Deutsche Firma tritt mit deutscher UID-Nummer auf, verrechnet aber einen USt-Satz von 20 %. Wie gehe ich hier vor, ist der STeuersatz korrekt?
Fall 6:
Auf der Rechnung ist überhaupt kein Hinweis wer der Lieferant ist. Es fehlt daher ein wesentliches Rechnungsmerkmal. Eine UID-Nummer wurde angegeben, diese ist auch gültig und bei Kontrolle über Finanz-Online wurde eine chinesische Firma ausgeworfen. Sind somit die Rechnungsmerkmale erfüllt?
Mit freundlichen Grüßen
Walpurga Wendl