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Ein E-Auto wird geleast.
zB Anschaffungswert (inkl. 20% USt): 50.000,00
Bei Anschaffung würde - da die Anschaffungskosten des E-autos über € 40.000,00 liegen - nur ein Vorsteuerabzug von den € 6.666,66 möglich sein.
Wie läuft der Vorsteuerabzug der monatlichen Leasingraten von sagen wir € 500,00 (inkl. USt)?
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Bezüglich des Kauf (Anschaffung) des Autos.
Zuerst ist bei Kaufpreis bis zu 79.999,- der volle Vorsteuer-Abzug zulässig.
In einem zweiten Schritt ist die € 40.000,- (brutto) überschreitende Vorsteuer über eine Eigenverbrauchs-Buchung zu berichtigen (im Anschaffungsjahr).
Wie das ist bei Leasingraten, da sind sich nach meinen Recherchen nach noch nicht einmal Steuerberater einig. Man hört dann nur "Meiner Meinung nach" oder ähnliches.
Meines Wissens wird in allen Gesetzen und Richtliniien von "Anschaffung"gesprochen.
Leasing muss ja nicht zur "Anschaffung" dienen - man kann ja auch ein Leasingauto nach Vertragsablauf zurückgeben - dann wäre es ja nur eine "Miete".
Ich bin schon gespannt, ob dazu bei den Seminaren "Steuerliche Neuerungen" im heurigen Frühjahr etwas gesagt werden wird.
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17.03.2020, 15:40
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 17.03.2020, 15:42 von Awaker.)
Hallo,
auch von einer Leasingrate muss der anteilige Vorsteuerabzug rausgerechnet, und einer Eigenverbrauchumsatzsteuer unterworfen werden.
Betrifft alle wertabhängigen Kosten.
Verweise auf die Präsentation von Gerhard Kollmann:
Präsentation
Siehe Seite 3 erste Folie.
Steuerrechtsexperte bei der Arbeiterkammer
CFO und Controller bei einem mittelständischen Unternehmen
10 Jahre Ausbildung beim Steuerberater