12.03.2020, 08:02
Sanktionsfreier Zeitraum betreffend ASVG-Säumniszuschläge läuft mit 31. März 2020 aus
Die Deadline 31. März 2020 wird nicht mehr verlängert werden, soviel steht fest.
Ab 1. April 2020 kommen für die meisten Meldevergehen die neu konzipierten Säumniszuschläge zur Anwendung.
Die WKÖ setzt sich auch weiterhin dafür ein, dass die Sanktionen mit Augenmaß verhängt werden und die technischen Voraussetzungen, insbesondere, wenn Säumniszuschläge auf technische und systemrelevante Umstände zurückzuführen sind, berücksichtigt werden.
Einen kompletten Überblick über sämtliche möglichen ASVG-Sanktionen finden Sie dann in WIKU-Personal aktuell, Ausgabe Nr. 5/2020.
Die Deadline 31. März 2020 wird nicht mehr verlängert werden, soviel steht fest.
Ab 1. April 2020 kommen für die meisten Meldevergehen die neu konzipierten Säumniszuschläge zur Anwendung.
Die WKÖ setzt sich auch weiterhin dafür ein, dass die Sanktionen mit Augenmaß verhängt werden und die technischen Voraussetzungen, insbesondere, wenn Säumniszuschläge auf technische und systemrelevante Umstände zurückzuführen sind, berücksichtigt werden.
Einen kompletten Überblick über sämtliche möglichen ASVG-Sanktionen finden Sie dann in WIKU-Personal aktuell, Ausgabe Nr. 5/2020.