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Kurzarbeit Fragen
#1
Guten Morgen liebe Kollegen,

wir hätten ein zwei Fragen bezüglich der Kurzarbeit

Betriebsvereinbarung = wenn der ganze Betrieb die gleiche Kurzarbeit ausführt
Einzelvereinbarung = wenn die Dienstnehmer verschiedenen Modelle ausüben - für jeden Dienstnehmer eine Vereinbarung zu erstellen

ist dies korrekt?

Kurzarbeit Gastgewerbe
wir haben einen Mandanten, der hat die ganze Belegschaft einvernehmlich aufgelöst.
allerdings gibt es eine Schwangere bei der dies ja nicht so einfach möglich ist
wie wird das gehandhabt - ist Sie einfach bis Eintritt Wochenschutz mit lfd Entgelt abzurechnen, obwohl geschlossen ist?

muss das Formular Gewähren von Kurzzeitbeihilfe vom AMS zusätzlich zu der Einzel- oder Betriebsvereinbarung erstellt werden
COVID-19-KURZARBEITSBEIHILFE Begehren um Beihilfengewährung gemäß § 37b Arbeitsmarktservicegesetz

danke im Voraus

schöne grüße
daniel
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#2
Guten Morgen,

ich kann dir nur bei einem Teil der Fragen helfen:
Betriebsvereinbarung = in Betrieben mit Betriebsrat
Einzelvereinbarung = in Betrieben ohne Betriebsrat, ist von allen Dienstnehmern zu unterzeichnen

Zuerst wird die Vereinbarung geschlossen und an WK und Gewerkschaft übermittelt, nach der Zustimmung wird dann der Antrag auf Kurzarbeitsbeihilfe ausgefüllt.

https://www.wko.at/service/handlungsanle...barung.pdf

Liebe Grüße
Verena
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#3
danke liebe Verena,

also ist ohne Betriebsrat die Einzelvereinbarung zu wählen
und da für jedes gewählte Modell eine seperate und die Dienstnehmer müssen auf dem jeweiligen unterzeichnen
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#4
Um die genaue Umsetzung wird im Augenblick noch gerungen.

Aber man kann die Kurzarbeit bei jedem Arbeitnehmer vom Ausfall der Stunden her individuell vorsehen.

Einzig die Vordrucke sind da nicht ganz fit. Deshalb glaube ich, dass das noch ein kleiner Nachjustierungsprozess stattfindet.
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