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Vielen, vielen Dank, Herr Kurzböck für Ihren Wahnsinns-Einsatz!
Gibt es eventuell auch schon Infos wie es mit Nachteilen in Bezug auf das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld aussieht?
Vielen Dank für Ihre Rückmeldung!
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Das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld wird bei Arbeitnehmer/innen primär von der Basis (fiktives) Wochengeld gerechnet (80 % davon).
Somit ergibt sich auch hier kein Nachteil.
Für Selbständige allerdings könnte es problematisch werden, wenn das Kind im kommenden Jahr geboren wird.