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Sachbezug
#1
Liebe Kolleginnen und Kollegen,

folgender Sachverhalt:

Für 2 Außendienstmitarbeiter wurde monatlich ein PKW-Sachbezug berücksichtigt (beide SB voll, einer davon leistet einen Kostenbeitrag).
Die Dienstnehmer arbeiten vom Homeoffice aus und benutzen zur Zeit, da alle Kunden aufgrund der Corona-Krise geschlossen haben, das Auto weder privat noch beruflich.

Lasse ich den SB jetzt in der Lohnverrechnung für diese Zeit weg oder muss ein Entgeltersatz geleistet werden für den unfreiwillig "entzogenen" Sachbezug?

Ich frage unabhängig von Kurzarbeit, wie es generell gehandhabt wird, wenn das Auto nicht genutzt wird. Denn wenn Kurzarbeit wie geplant bei diesem Klienten eingeführt wird, dann hab ich schon mitbekommen, dass die Behandlung des SB PKW noch nicht gänzlich geklärt ist...

Ich stehe total auf dem Schlauch (eher eine Pipeline  Sad  ) 

Danke jetzt schon für Eure Hilfe!
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#2
Diese Sache ist relativ klar: wenn das KFZ während eines gesamten Kalendermonats ungenützt ist und auch zurückgegeben wird (also von Erstem bis Letztem des Kalendermonats keine Nutzungsberechtigung zusteht), dann darf man den abgabenrechtlichen Sachbezug des KFZ natürlich rausnehmen.
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