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Erlöskonto zu ausgebuchter Forderung
#1
Hallo zusammen!

Die Forderung gegenüber eines slowenischen Unternehmers wurde zur Gänze 2014 ausgebucht, da man die Frist zur Anmeldung im Insolvenzverfahren versäumt hatte und die Kosten im Ausland einen Rechtsanwalt zu beschäftigen um die Forderung nachträglich anzumelden hätte den Betrag der Forderung  nachweislich überstiegen.

Nach Ausbuchung der Forderung kam doch ein Schreiben des slowenischen Masseverwalters in dem er versucht einen Ausgleich durchzubringen.
Das Einverständnis über eine Quote hat man firmenmäßig gezeichnet zurückgesendet, nun kommt tatsächlich eine Zahlung des Masseverwalters zur bereits ausgebuchten Forderung.

Im Einheitskontenrahmen finde ich kein Konto - für mich von daher nachvollziehbar, da Forderungen ja erst bei völliger Gewissheit über die Uneinbringlichkeit ausgebucht werden dürfen, ansonsten müssen sie wertberichtigt werden. 

Welches Erlöskonto vom Einheitskontenrahmen würdet ihr nun korrekterweise ansprechen?

sonstige betriebliche Erträge?
außerordentliche Erträge?

Wie ist die Praxis bei euch / was würdet ihr tun?
Danke für eure Hilfe!
GLG Carina
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#2
Liebe Carina! Zahlungseingänge bereits ausgebuchter Forderungen sind unter den sonstigen betrieblichen Erträgen zu erfassen. Achtung außerordentliche Erträge gibt es seit dem RÄG 2014 nicht mehr. LG Anna N.
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#3
Hallo Anna,

vielen Dank für deine Antwort, habe ich schlussendlich in den sonstigen verbucht.Smile

GLG Carina
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