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KUA Feiertage,Urlaub
#1
Von den Ausfallstunden muss ich die Feiertage und den noch zu verbrauchenden Alturlaub abziehen? Stimmt das
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#2
Korrekt. Aber unbedingt meine Updates lesen!
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#3
dazu darf ich gleich nachfragen:
hat die Lage der Arbeitszeit während der Kurzarbeit eine Auswirkung auf Feiertage?

Dh muss mit den Dienstnehmern die Lage der Kurzarbeitszeit ausgemacht werden? Am Beispiel einer Vollzeitkraft, die auf 50 % reduziert ist: Annahme der gleichmäßigen Verteilung auf Mo-Fr jeweils 4h. Montag ist Feiertag. Dann muss in dieser Woche nicht 20h sondern 24 h bezahlt werden (Montag 8, Di-Fr jeweils 4)? Ist mit der Teilzeitkraft aber vereinbart, dass zB der Montag arbeitsfrei wäre, sind das dann 28 h (die verteilten 20 auf Di-Fr plus der Feiertag am Montag mit 8)??

Vielen Dank für die Aufklärung.
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#4
Man bewertet Feiertage und Krankenstände mit jener Arbeitszeit, die für die Dauer der Kurzarbeit durchschnittlich mit dem Arbeitnehmer bzw. der Arbeitnehmerin vereinbart wurde.

Die Arbeitszeitverteilung müsste ja auch hier immer spätestens zwei Wochen im Voraus vereinbart werden, aber die Bewertung erfolgt im eingangs genannten Sinne.
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