27.03.2020, 09:19
Guten Morgen,
ein paar Gedanken, die wir uns gestern gemacht haben, gingen in 2 Richtungen:
1. KV-Valorisierung während des KUA Zeitraums bei einer Nettoentgeltgarantie vom Entgelt VOR KUA bedeutet, dass die geleisteten Stunden mit dem höheren Satz gerechnet werden, soweit klar. Die Nettoentgeltgarantie bleibt dann aber beim Gehalt vor KUA und somit vor Valorisierung? Oder wird dann, ähnlich der ATZ, die Beihilfe automatisiert angepasst?
2. Sonderzahlungen sind vom Entgelt vor KUA zu bezahlen. Dadurch wird sich heuer mitunter eine J/6 Überschreitung bzw. auch K/6 Überschreitung ergeben. Ist das geplant so, oder wird es hier Regelungen geben?
Danke!
ein paar Gedanken, die wir uns gestern gemacht haben, gingen in 2 Richtungen:
1. KV-Valorisierung während des KUA Zeitraums bei einer Nettoentgeltgarantie vom Entgelt VOR KUA bedeutet, dass die geleisteten Stunden mit dem höheren Satz gerechnet werden, soweit klar. Die Nettoentgeltgarantie bleibt dann aber beim Gehalt vor KUA und somit vor Valorisierung? Oder wird dann, ähnlich der ATZ, die Beihilfe automatisiert angepasst?
2. Sonderzahlungen sind vom Entgelt vor KUA zu bezahlen. Dadurch wird sich heuer mitunter eine J/6 Überschreitung bzw. auch K/6 Überschreitung ergeben. Ist das geplant so, oder wird es hier Regelungen geben?
Danke!