Ich habe folgenden Sachverhalt:
Ein Lehrling mit Lehrzeitende 4.3.2020 soll mi 16.3.2020 in die Kurzarbeit einbezogen werden, d.h. er ist zum Zeitpunkt des Beginns der Kurzarbeit kein Lehrling mehr.
Welches Entgelt nehme ich als Basis für die Ermittlung der Kurzarbeitsbeihilfe?
Wenn ich das Entgelt von Februar nehme, dann ist die Berechnungsgrundlage ja noch die Lehrlingsentschädigung, die ja doch geringer ist.
Ein Lehrling mit Lehrzeitende 4.3.2020 soll mi 16.3.2020 in die Kurzarbeit einbezogen werden, d.h. er ist zum Zeitpunkt des Beginns der Kurzarbeit kein Lehrling mehr.
Welches Entgelt nehme ich als Basis für die Ermittlung der Kurzarbeitsbeihilfe?
Wenn ich das Entgelt von Februar nehme, dann ist die Berechnungsgrundlage ja noch die Lehrlingsentschädigung, die ja doch geringer ist.