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Pflegefreistellung
#1
Ein Dienstnehmer hat grundsätzlich eine Woche Pflegefreistellung.
Diese Woche hat ein Dienstnehmer konsumiert, wie sein Sohn krank war - mit ärztl. Bestätigung
Nun erkrankt die zu betreuende Person (Mutter bzw. Gattin): kann sich der DN noch eine Woche Pflegefreistellung nehmen?
ich würde das so interpretieren, dass die 2.Woche innerhalb eines Jahres nur dazu da wäre, wenn das Kind unter 12 Jahren erkrankt??
(mir ist aber klar, dass es da noch die bezahlte Freistellung nach § 8 Abs. 3 AngG gibt)

danke
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#2
Nachdem Sie selber schon erwähnen, dass Ihnen klar ist, dass es den § 8 Abs. 3 ABGB gibt (für Arbeiter/innen: den § 1154b Abs 5 ABGB), gibt es de facto nichts mehr an weiterer Auskunft hinzuzufügen.

Für eine Beurteilung betreffend die "Betreuungsfreistellung" nach § 16 Urlaubsgesetz liegen zu wenig Informationen auf und ist insoweit (siehe erster Satz) auch nicht zwingend erforderlich. Diese Regelung sieht aber eine Altersgrenze vor.

Aber ob im Einzelfall tatsächlich ein Anspruch auf bezahlte Dienstfreistellung besteht, muss man sich sowieso ganz im Detail ansehen.
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