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Aus den FAQ der WKO zu "Freie Dienstnehmer/innen und Kurzarbeit"
#1
Aus den FAQ der WKO zu "Freie Dienstnehmer/innen und Kurzarbeit"

Auszug aus Frage/Antwort Nr. 6:

Auch freie DienstnehmerInnen sind förderbar, da sie laut Arbeitslosenversicherungsgesetz echten DienstnehmerInnen gleichgestellt sind.

Achtung: Da freie DienstnehmerInnen von keinem Betriebsrat vertreten werden, ist die Einbeziehung nur durch Abschluss einer Sozialpartner-Einzelvereinbarung möglich.

Laut Arbeitsministerium muss eine monatliche „Normalarbeitszeit“ ermittelbar sein; sofern dies möglich ist, bringt es die Gefahr mit sich, dass freie Dienstverhältnisse in der Folge als echte Arbeitsverhältnisse qualifiziert werden.
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