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Kurzarbeit und Miliz
#1
Sehr geehrter Herr Kurzböck,

Kurzarbeit wurde mit 1.4.2020-30.6.2020 mit allen 10 Mitarbeitern vereinbart.

Ein Mitarbeiter wird mit 3.5.2020 zur Miliz einberufen und kommt erst in drei Monaten wieder zurück.

Fall 1) Im April 2020 hat dieser Mitarbeiter 0 Stunden geleistet und ist ab Mai bis Juli bei Milliz - es wird für ihn max. Förderung für April beantragt
FRAGE: ist diese Förderung zurückzahlen, da er im KUA Zeitraum keine 10 % Arbeitsleistung erfüllt.
FRAGE: können wir nur für diesen Mitarbeiter die KUA vorzeitig mit Ende April 2020 beenden und behalten die Förderung.

Fall 2) Mitarbeiter arbeitet 10 % im April 2020, da er ab Mai nicht mehr im Betrieb ist können die 10 % im KUA Zeitraum nur für April aber nicht für den ganzen KUA Zeitraum bis 30.6.2020 erfüllt werden.
Förderung im April 2020 im max. Ausmaß beantragt.
FRAGE: ist diese Förderung zurückzahlen, da er im gesamten  KUA Zeitraum keine 10 % Arbeitsleistung erfüllt.
FRAGE: können wir nur für diesen Mitarbeiter die KUA vorzeitig mit Ende April 2020 beenden und behalten die Förderung.


FRAGE: Wie wäre eine solche Beendigung bekannt zu geben - AMS und Sozialpartner oder reicht AMS?

DANKE und liebe Grüße aus Linz
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#2
Ich könnte mir vorstellen, dass man sich diese Fragen auch erst mal auf Bundesebene genauer ansehen wird müssen. Dafür gibt es derzeit noch keine Lösungen, daher sind Aussagen dazu möglicherweise nicht wirklich zielführend und mehr verwirrend.

Nach dem derzeitigen Informationsstand wird es aber so sein, dass das Unternehmen im Falle des Nichterreichens der 10 % Arbeitszeit-Quote für diesen Mitarbeiter keine AMS-Beihilfe erhält.

Ob das Unterschreiten dann auch für die restliche Kurzarbeit im Unternehmen Auswirkungen haben wird (nämlich, dass der gesamte Betrieb keine Beihilfe) erhält, ist möglich. Ich denke aber nicht, dass man das im konkreten Fall so exekutieren wird.

Es ist nicht möglich, mit einem einzelnen Mitarbeiter eine Kurzarbeit vorzeitig zu beenden (entweder alles oder nichts).
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#3
Der Abklärungsprozess ist im Gange. 

Bitte, verfolgen Sie auch meine tägliche Berichterstattung unter www.ars.at/forum mit, wo ich dann, wenn ich ein Ergebnis habe, dieses dann teilen werde.
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#4
Lieber Herr Kurzböck,

vielen Dank für die schnelle Info.

Abhilfe: Dienstnehmer erbringt 30 % Arbeitsleistung im April . Im KUA Zeitraum wären die 10 % durchschnittlich erfüllt -> wäre das ein Möglichkeit Beihilfe nicht zu gefährden?

Raten Sie dem AMS bekannt zu geben, dass der Mitarbeiter bei der Miliz ist und daher dem Unternehmen während der KUA nicht mehr zu Verfügung steht?

Wie wird dann die Bekanntgabe der Ausfallstunden beim AMS im Mai und Juni 2020 erfolgen, wenn er nicht mehr da ist?

Vielen DANK
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#5
Die erste Auswegvariante gefällt mir gut!

Da braucht es dann keine weitere Abklärung mehr.

Den Rest muss man erst abklären. Das AMS wird mit der Info "Miliz" im Augenblick wohl noch nichts anfangen können.
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#6
Danke wenn wir sie nicht hätten. Smile
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