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Berechnung Stunden währen KUA
#1
Es wird eine 10%ige Kurzarbeit für 13 Wochen vereinbart.

Das heißt, ein Arbeiter (NAZ 40h/Wo) muss in diesen 13 Wochen dann 52h arbeiten (40h x 13Wo x 10%).

Wie ist das dann, wenn dieser Arbeiter während diesen 13 Wochen aber z.B. 3 Wochen alten Urlaub verbraucht.
Ist dann nur mit 10 Wochen zu rechnen?

Also muss er dann 40h arbeiten (40h x 10Wo x 10%)????

Danke!!!
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#2
Es ist jedenfalls so, dass Urlaubstage und ZA-Tage mit jenen Stunden zu bewerten sind, die sie vor der Kurzarbeit gehabt hätten.

Da sie so als geleistete Arbeitszeit bewertet werden, reduziert sich so der Rest der zu leistenden Stunden entsprechend.
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#3
(30.04.2020, 15:37)WIKU1 - Wilhelm Kurzböck schrieb: Es ist jedenfalls so, dass Urlaubstage und ZA-Tage mit jenen Stunden zu bewerten sind, die sie vor der Kurzarbeit gehabt hätten.

Da sie so als geleistete Arbeitszeit bewertet werden, reduziert sich so der Rest der zu leistenden Stunden entsprechend.

Kann es dann sein, dass durch den Urlaubsverbrauch und es mehr Arbeit gearbeitet werden kann als geplant, der Durchschnitt auf über 90 % geleistete ARbeit kommt und die Kurzarbeitsbeihilfe gestrichen wird? DAnke
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#4
Was sein kann, ist, dass weniger Ausfallsstunden dadurch geben wird.

Das Überschreiten der 90 % an geleisteter Arbeitszeit ist kein Grund (mehr) für ein Streichen der Kurzarbeitsbeihilfe.
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