11.05.2020, 12:32
Eine Frage des NÖBBC Mitglieds Dorien:
Ein Klient hat eine Ablöse für seinen unbefristeten Mietvertrag bekommen (Ust-frei), weil das ganze Gebäude, in dem er eine Werkstätte gemietet hatte, aufgekauft worden ist.
Nun hat er in 2014 in die Werkstätte investiert: neue Fenster, Wärmeputz und Feuerschutzdecke. Diese Investitionen sind natürlich endgültig verloren, also kann man den Buchwert wohl komplett abschreiben.
Muss er als Mieter nun den Vorsteuerabzug berichtigen gemäß §12 Abs 11 oder 12 oder gilt das nur für Eigentümer?
Danke für eure Unterstützung
Günter Hendrich
Ein Klient hat eine Ablöse für seinen unbefristeten Mietvertrag bekommen (Ust-frei), weil das ganze Gebäude, in dem er eine Werkstätte gemietet hatte, aufgekauft worden ist.
Nun hat er in 2014 in die Werkstätte investiert: neue Fenster, Wärmeputz und Feuerschutzdecke. Diese Investitionen sind natürlich endgültig verloren, also kann man den Buchwert wohl komplett abschreiben.
Muss er als Mieter nun den Vorsteuerabzug berichtigen gemäß §12 Abs 11 oder 12 oder gilt das nur für Eigentümer?
Danke für eure Unterstützung
Günter Hendrich
Mit freundlichen Grüßen
Günter Hendrich, BÖB
Günter Hendrich, BÖB