11.05.2020, 18:37
Nachträgliche Einbeziehung in die Kurzarbeit - Problem AMS-Excel-Formular in Verbindung mit halbem Krankenentgelt - das Arbeitsministerium hat mir geantwortet
1. Zur nachträglichen Einbeziehung von Personen, die zum Zeitpunkt des Beginns der Kurzarbeit noch keinen ganzen Kalendermonat im Betrieb beschäftigt waren:
Aus unserer Sicht ist es definitiv so, dass hier ein neues Projekt beantragt werden kann (mit späterem Beginn der Kurzarbeit für diese Mitarbeiter). Das neue KUA-Projekt ist sozusagen getrennt vom ersten zu betrachten. Hat den Nachteil des erneuten Genehmigungsverfahrens, hat den Vorteil, dass die nachträgliche Einbeziehung von Mitarbeitern keinen Sonderprozess benötigt.
2. Zur Problematik, dass das "Excel-Tool" im Falle der Bezahlung 50 %igen Teilentgelts (Krankenentgelts) einen "Protest" auswirft, weil man durch dieses Teilentgelt unter die Bruttolohngarantie rutscht:
Das liegt daran, dass die Excel-Datei (und das Webtool) vereinfacht das eingegebene Brutto mit dem Mindestbrutto aus der Pauschalsatztabelle vergleicht. Selbstverständlich darf es am Mindestbrutto nicht scheitern. Diese vereinfachte Überprüfung ist hier tatsächlich nicht zielführend, an diesen Fall hat man wohl nicht gedacht. Eine Lösung ist hoffentlich schnell gefunden, wir bemühen uns darum.
Copyright: Wilhelm Kurzböck (WIKU-Training)
1. Zur nachträglichen Einbeziehung von Personen, die zum Zeitpunkt des Beginns der Kurzarbeit noch keinen ganzen Kalendermonat im Betrieb beschäftigt waren:
Aus unserer Sicht ist es definitiv so, dass hier ein neues Projekt beantragt werden kann (mit späterem Beginn der Kurzarbeit für diese Mitarbeiter). Das neue KUA-Projekt ist sozusagen getrennt vom ersten zu betrachten. Hat den Nachteil des erneuten Genehmigungsverfahrens, hat den Vorteil, dass die nachträgliche Einbeziehung von Mitarbeitern keinen Sonderprozess benötigt.
2. Zur Problematik, dass das "Excel-Tool" im Falle der Bezahlung 50 %igen Teilentgelts (Krankenentgelts) einen "Protest" auswirft, weil man durch dieses Teilentgelt unter die Bruttolohngarantie rutscht:
Das liegt daran, dass die Excel-Datei (und das Webtool) vereinfacht das eingegebene Brutto mit dem Mindestbrutto aus der Pauschalsatztabelle vergleicht. Selbstverständlich darf es am Mindestbrutto nicht scheitern. Diese vereinfachte Überprüfung ist hier tatsächlich nicht zielführend, an diesen Fall hat man wohl nicht gedacht. Eine Lösung ist hoffentlich schnell gefunden, wir bemühen uns darum.
Copyright: Wilhelm Kurzböck (WIKU-Training)