Liebe Kolleginnen und Kollegen
Ich habe in der Angelegenheit ein wenig recherchiert, insbesondere dass "die Ministerien" für Gesetzesänderungen zuständig sein sollten (siehe voriger Beitrag, Information der UBIT), war für mich neu.
Ich habe Folgendes gefunden:
15.5.2020
Bericht des Budgetausschusses zur Änderung des BiBuG 2014
https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXV...797702.pdf
Beschlussfassung über die Änderung des BiBuG 2014 – mit Mehrheit im Budgetausschuß angenommen
https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXV...797703.pdf
Die Beschlußfassung im Plenum des Nationalrates soll –
voraussichtlich mit Mehrheit der Regierungsparteien - am Dienstag, den 26.6.2020 erfolgen.
Es ist daher klar, dass erst mit einem vom Nationalrat beschlossenen Gesetz die Grundlagen geschaffen werden, die Beantragung der Fixkostenzuschüsse durch Bilanzbuchhalter über FinanzOnline durchzuführen. Es wird damit - befristet -
unser Berechtigungsumfang erweitert und diese Tätigkeiten werden dann auch durch die jeweilige Haftpflichtversicherung gedeckt.
Ich kann allen Berufskolleg*innen nur empfehlen, gelegentlich selbst in denen für alle Staatsbürger öffentlich zugänglichen Unterlagen des Parlaments zu schmöckern:
www.parlament.gv.at. Jetzt können wir nur alle hoffen, dass nächste Woche
die notwendigen Beschlüsse tatsächlich
gefasst werden.
Günter Hendrich, BÖB