28.05.2020, 11:33
Hallo Kollegen
wir haben einen geringfügigen Dienstnehmer der jetzt per 28.05. einsteigt
vorgesehen ist eine Arbeitszeit von 11 Stunden a € 9,00 für den Rest des Monats
dies ergibt einen Bezug von € 99,00
das Programm ergibt den Hinweis, das der hochgerechnete Bezug über der geringfügigkeitsgrenze liegt
und geprüft werden soll ob wirklich eine geringfügigkeit besteht
aber gibt es die Hochrechnung auf einen ganzen Monat überhaupt noch seit dem Wegfall der täglichen Höchstarbeitszeit?
früher hats die GKK es hochgerechnet
€ 99,00 durch die restlichen 4 Tage im Mai mal die 31 Tage vom Mai - dies ergäbe bei der Hochrechnung € 767,25
danke für die Info
gruß
daniel
wir haben einen geringfügigen Dienstnehmer der jetzt per 28.05. einsteigt
vorgesehen ist eine Arbeitszeit von 11 Stunden a € 9,00 für den Rest des Monats
dies ergibt einen Bezug von € 99,00
das Programm ergibt den Hinweis, das der hochgerechnete Bezug über der geringfügigkeitsgrenze liegt
und geprüft werden soll ob wirklich eine geringfügigkeit besteht
aber gibt es die Hochrechnung auf einen ganzen Monat überhaupt noch seit dem Wegfall der täglichen Höchstarbeitszeit?
früher hats die GKK es hochgerechnet
€ 99,00 durch die restlichen 4 Tage im Mai mal die 31 Tage vom Mai - dies ergäbe bei der Hochrechnung € 767,25
danke für die Info
gruß
daniel