09.06.2020, 14:00
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 09.06.2020, 14:02 von christiane.)
Wenn man die 1. KUA-Phase (1.3.-31.5.2020) um weitere 3 Monate verlängert, entfällt dann der Durchführungsbericht für die 1. Phase (Behaltefrist Ende wäre 30.6.2020) oder muss dieser trotzdem abgegeben werden und welche Frist gilt hier?
Danke für Ihre/Eure Hilfe.
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