28.05.2020, 11:14
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 28.05.2020, 11:29 von anamariaivan.)
Ich stelle mit Erstaunen fest, dass bei der Auszhalung der Fixkostenzuschüsse an Unternehmer, der Aufwand für Buchhalter und Personalverrechner laut Auskunft des BMF nicht anerkannt wird. Anerkannt wird nur der "Lohn für Steuerberater, Wirtschaftsprüfer- oder Bilanzbuchhalterkosten".
Die mangelnde Anerkennung kann dazu führen, dass Buchhalter nun Klienten verlieren - das ist nicht zumutbar.
Ich bewerte das als Diskriminierung unserer Berufsgruppe und habe deswegen eine Beschwerde bei unserer UBIT-Vertretung eingebracht.
https://www.bmf.gv.at/public/top-themen/...enzuschuss
Zitat: "Grundsätzlich Geschäftsraummieten und Pacht (wenn der Mietzins in unmittelbarem Zusammenhang mit der Geschäftstätigkeit des Unternehmens steht), betriebliche Versicherungsprämien, Zinsaufwendungen für Kredite und Darlehen, sofern diese nicht an verbundene Unternehmen als Kredite oder Darlehen weitergegeben wurden, der Finanzierungskostenanteil der Leasingraten, Aufwendungen für sonstige vertraglich betriebsnotwendige Zahlungsverpflichtungen, die nicht das Personal betreffen, betriebliche Lizenzgebühren, Aufwendungen für Strom / Gas / Telekommunikation, Personalaufwendungen, die ausschließlich für die Bearbeitung von krisenbedingten Stornierungen und Umbuchungen anfallen, ein angemessener Unternehmerlohn und für Unternehmen die einen Fixkostenzuschuss von unter 12.000 Euro beantragen ein angemessener Lohn für Steuerberater, Wirtschaftsprüfer- oder Bilanzbuchhalterkosten bis max. 500 Euro."
Die mangelnde Anerkennung kann dazu führen, dass Buchhalter nun Klienten verlieren - das ist nicht zumutbar.
Ich bewerte das als Diskriminierung unserer Berufsgruppe und habe deswegen eine Beschwerde bei unserer UBIT-Vertretung eingebracht.
https://www.bmf.gv.at/public/top-themen/...enzuschuss
Zitat: "Grundsätzlich Geschäftsraummieten und Pacht (wenn der Mietzins in unmittelbarem Zusammenhang mit der Geschäftstätigkeit des Unternehmens steht), betriebliche Versicherungsprämien, Zinsaufwendungen für Kredite und Darlehen, sofern diese nicht an verbundene Unternehmen als Kredite oder Darlehen weitergegeben wurden, der Finanzierungskostenanteil der Leasingraten, Aufwendungen für sonstige vertraglich betriebsnotwendige Zahlungsverpflichtungen, die nicht das Personal betreffen, betriebliche Lizenzgebühren, Aufwendungen für Strom / Gas / Telekommunikation, Personalaufwendungen, die ausschließlich für die Bearbeitung von krisenbedingten Stornierungen und Umbuchungen anfallen, ein angemessener Unternehmerlohn und für Unternehmen die einen Fixkostenzuschuss von unter 12.000 Euro beantragen ein angemessener Lohn für Steuerberater, Wirtschaftsprüfer- oder Bilanzbuchhalterkosten bis max. 500 Euro."